Beim Wechsel von der Privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung für Menschen über 55 Jahre steht die rechtliche Prüfung von Voraussetzungen sowie die Beratung und Begleitung hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen im Vordergrund.
Entsprechende Rechtsdienstleistungen dürfen in vielen Fällen nur von Versicherungsberatern, Rechtsanwälten und Rentenberatern erbracht werden.
Als Versicherungsberater haben wir eine langjährige Expertise in diesen Angelegenheiten – für einen rechtssicheren und dauerhaften Wechsel in die GKV.